Unser Pflegedienst hat noch Kapazitäten frei. Haben Sie Fragen zu unserer ambulanten- oder Tagespflege? Wir unterstützen Sie gerne!
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt. (Die Leistungsverbesserungen ab Januar 2017 sind hier bereits berücksichtigt)
Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
Die Pflege wird von einem Pflegedienst durchgeführt, das restliche Pflegegeld wird ausgezahlt.
Franz Kafka
Dies meint die körperliche Beweglichkeit z.B. ob der Pflegebedürftige allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann oder ob er sich selbstständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppen steigen kann.
Dies beinhaltet verstehen und Reden, z.B. ob der Pflegebedürftige sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob er Sachverhalte versteht, Risiken erkennt und Gespräche mit anderen Menschen führen kann.
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für den Pflegebedürftigen und andere belastend sind, aber auch die Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
Hierzu gehört z.B. inwieweit sich der Pflegebedürftige selbstständig waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken kann.
Hier ist z.B. relevant, ob der Pflegebedürftige die Fähigkeit hat, Medikamente selbst einzunehmen, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen, zu deuten, ob er mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder einem Rollator zurechtkommt, und den Arzt aufsucht.
Hierunter fällt z.B. die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestallten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder Beschäftigungsangebote ohne Hilfe wahrzunehmen.
Hier wird erhoben, ob sich der Pflegebedürftige selbstständig im öffentlichen Raum bewegen, an Veranstaltungen teilnehmen und welche Transportmittel er selbstständig nutzen kann.
In diesem Modul wird die Selbstständigkeit bei Tätigkeiten wie Einkaufen, Behördengängen oder der Regelung finanzieller Angelegenheiten ermittelt.
* Aspekte 7. und 8. fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads mit ein, sondern ergeben gegebenenfalls Anhaltspunkte für Rehabilitationsmaßnahmen.
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Tagespflege | Entlastungsbetrag §45b SGB XI | Verhinderungspflege |
---|---|---|---|---|---|
1 | – | – | – | 125 € | 125 € |
2 | 689 € | 316 € | 689 € | 125 € | 770 € |
3 | 1.298 € | 545 € | 1.298 € | 125 € | 1.262 € |
4 | 1.612 € | 728 € | 1.612 € | 125 € | 1.775 € |
5 | 1.995 € | 901 € | 1.995 € | 125 € | 2.005 € |
Quelle: PPM Verlag: "PSG II - Nutzen sie jetzt die neuen Chancen" Seite 20ff
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Pflegedienst & Tagespflege Siebert
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