
Informationen zur Servicepauschale
✨ Neu ab 01.02.2026: Unsere Servicepauschale von 30 € ✨
Um euch auch weiterhin eine persönliche und zuverlässige Betreuung bieten zu können, haben wir ab dem 01. Februar 2026 eine Servicepauschale eingeführt.
Diese deckt viele Leistungen ab, die euch den Alltag erleichtern – unter anderem:
✔ Persönliche Beratung
✔ Unterstützung bei Anträgen
✔ Kommunikation mit Pflegekassen, Ärzten & Behörden
✔ Terminplanung
✔ Briefversand inkl. Porto
✔ Verfügbarkeit unseres Verwaltungsteams
Wir haben diese Pauschale sorgfältig kalkuliert, damit wir euch auch zukünftig kompetente Unterstützung auf Augenhöhe bieten können. 💙
Bei Fragen sind wir jederzeit für euch da! 🤝
Die Höhe der Investitionskosten richtet sich nach der Kostenrechnung an die Pflegekasse pro Patient (auch bei Urlaubspflege/ Verhinderungspflege) und wird nach einem prozentualen Kostenfaktor, den jeder Pflegedienst, jede Tagespflege errechnen muss, den Patienten monatlich in Rechnung gestellt.
Pflegedienste, Tagespflegen die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Abzügen bei dem Rechnungsausgleich durch die Pflegekassen rechnen. Dieser Umstand ist für den Betrieb eines Pflegedienstes, einer Tagespflege nicht verantwortbar.
Durch die Landkreise und Städte wurden die Fördermittel für betriebsnotwendige Investitionskosten deutlich gekürzt und teilweise ganz gestrichen. Aufgrund dessen können auch wir nicht mehr auf die Berechnung von Investitionskosten verzichten und müssen Ihnen diese nun in Rechnung stellen.
Zur Berechnung der Kosten haben wir das in Bayern mit den zuständigen Behörden abgestimmte Verfahren verwendet und die Höhe der zu berechnenden Kosten ordnungsgemäß der Regierung von Schwaben mitgeteilt.
Daher stellen wir für Leistungen aus dem SGB XI
- ab 01.01.2020 im Pflegedienst
- in der Tagespflege
- Aktuelle Sätze entnehmen Sie bitte dem Kostenvoranschlag
Konkret bedeutet dies für Sie, dass für jede in Anspruch genommene Leistung im Bereich SGB XI (Pflegekasse) eine Privatrechnung erstellt wird.


